Der gesetzliche Urlaubsanspruch besteht auch während der Elternzeit. Der Arbeitgeber darf ihn jedoch kürzen, muss dies aber dem Arbeitnehmer mitteilen. Dies entschieden Richter des Bundearbeitsgerichtes (Aktenzeichen 9 AZR 362/18)…
(aus: cio.de)
Der gesetzliche Urlaubsanspruch besteht auch während der Elternzeit. Der Arbeitgeber darf ihn jedoch kürzen, muss dies aber dem Arbeitnehmer mitteilen. Dies entschieden Richter des Bundearbeitsgerichtes (Aktenzeichen 9 AZR 362/18)…
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