BAG: Eine Betriebsvereinbarung darf nicht von Zustimmung der Beschäftigten abhängig sein

Posted On 8. August 2020|

Die Geltung einer Betriebsvereinbarung darf nicht damit verknüpft werden, ob die betroffenen Arbeitnehmer zustimmen. Grund: Der gewählte Betriebsrat als Organ der Betriebsverfassung handelt in eigenem Namen und ist nicht an Weisungen oder Zustimmungen der Arbeitnehmer gebunden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) jüngst im Fall einer Betriebs-Vereinbarung zur variablen Vergütung der Mitarbeiter (Aktenzeichen: 1 APR 4/19, Beschluss vom 28. Juli 2020)…

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(aus: haufe.de)