BAG: Mehrarbeitszuschläge nun auch für Teilzeit-Kollegen

Posted On 21. November 2019|

Teil­zeit­kräf­te kön­nen ta­rif­li­che Mehr­ar­beits­zu­schlä­ge schon dann ver­lan­gen, wenn ih­re Ar­beits­zeit die für sie festgelegte Teil­zeit­quo­te (zum Beispiel 50 % – entspricht 19,5 Wochenstunden im Bankgewerbe) über­steigt. Damit erhalten sie einen finanziellen Ausgleich für zeitliche Mehrbelastungen, und müssen nicht erst (wie bisher in der Rechtsprechung) die Voll­zeitgrenze überschreiten, um Zuschläge zu erhalten…

Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 19.12.2018, Aktenzeichen 10 AZR 231/18

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(aus: hensche.de)