Im Mai 2019 sorgte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Aufregung. Die Luxemburger Richter verlangten dort eine genaue, lückenlose Erfassung der Arbeitszeit. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt sieht die Regelung entspannt. Das BAG wird in absehbarer Zeit auch erstmals über das Entgelt-Transparenz-Gesetz befinden, sowie über den Auskunftsanspruch von Beschäftigten zu ihren im Unternehmen gespeicherten Daten…
(aus: epd / Frankfurter Allgemeine Zeitung)