Die Stunden im Auto, im Flugzeug, in der Bahn – sind alles Arbeitszeit, wenn es sich um eine Dienstreise handelt, und „in der Regel“ wie Arbeit zu vergüten. Diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (Aktenzeichen 5 AZR 553/17) wirkt sich nicht nur aufs Geld aus…
(aus: Karriere-Spiegel / spiegel.de)