BAG zu Freistellung nach Kündigung: Urlaub ist abgegolten, Überstunden aber nicht

Posted On 20. November 2019|

Nach einer Kündigung entscheiden sich manche Arbeitgeber, den betroffenen Kollegen freizustellen. Urlaubsansprüche werden dabei meist angerechnet. Aber Überstunden müssen womöglich ausgezahlt werden, entschied jüngst das Bundesarbeitsgericht…

Hier lesen Sie mehr…

(aus: Legal Tribune Online / lto.de)