Auch arbeitnehmerähnliche Beschäftigte haben einen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber nach dem Entgelttransparenz-Gesetz. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 25. Juni 2020, Aktenzeichen: 8 AZR 145/19)
erstmalig im Fall einer freien ZDF-Redakteurin, die eine Übersicht über die Gehälter ihrer Kollegen verlangte…
erstmalig im Fall einer freien ZDF-Redakteurin, die eine Übersicht über die Gehälter ihrer Kollegen verlangte…
(aus: haufe.de)