Mit einer Rückzahlungsklausel wollen Arbeitgeber Beschäftigte, die eine Sonderzahlung oder Vergünstigung erhalten haben, an sich binden, damit sie nicht binnen einer gewissen Frist kündigen. Diese Klauseln müssen aber längst nicht immer wirksam sein. Was gilt bei Weihnachtsgeld, Umzugskosten, Corona-Prämie oder der Übernahme von Weiterbildungskosten? …
(aus: dpa / Freie Presse)