Beim Impfen in Banken bildet sich eine Klassengesellschaft

Posted On 11. Mai 2021|

Wer glaubt, dass die Banken beim Impfen ihrer Beschäftigten gegen Corona einheitlich vorgehen, irrt stark: Je nach Institut, nach genauer Tätigkeit („Systemrelevanz“, „kritische Bereiche“) und nach Arbeit im Büro oder daheim / mobil unterscheiden sich die Banken sehr, welchen Mitarbeitern sie eine „Prioritäts-Bescheinigung“ zum Impfen im Impfzentrum oder beim Hausarzt ausstellen bzw. dies wollen – und wem vorerst nicht. Auch in den bald öffnenden bankeigenen Impfstraßen in größeren Standorten lässt die eine Bank – soweit möglich – baldmöglichst alle Beschäftigte zu, andere Häuser wollen zunächst stark selektieren.

Laut einer Umfrage können in kleineren Instituten meist alle Kollegen ohne Unterschied mit einem Berechtigungsschein rechnen – dagegen werden die Großbanken stark beschränken, was vor allem an auseinandergehenden Vorgaben der Bundesländer liegt. Mitarbeiter in der Bargeldversorgung, im Zahlungsverkehr und im Kredit- und Werpapiergeschäft kommen demnach eher zu einer Impfberechtigung als andere. Die Deutsche Bank prüft zum Beispiel genau, wer zur „kritischen“ Infrastruktur gehört, und stellt dann unaufgefordert eine Arbeitgeber-Bescheinigung aus – ähnlich verfährt offenbar die Commerzbank. Die DekaBank will dagegen eher die Beschäftigten zum Zuge kommen lassen, die ins Büro kommen müssen (und dort eher Infektionen ausgesetzt sind) – die mobil Arbeitenden kämen dann später. Auch die ING Deutschland prüft die persönlichen Arbeitsumstände, bevor sie ein Papier ausstellt.

Die bankeigenen Impfstraßen werden wohl ab 7. Juni öffnen können – anhängig natürlich von der Menge des bis dahin gelieferten Impfstoffes. Die Mehrzahl der Banken wollen zumindest dann – wenn gesetzlich erlaubt – auf feste Reihenfolgen der Mitarbeitergruppen verzichten, etwa die Deka oder die KfW – inklusive dem Angebot, auch Familienangehörige zu gegen Covid-19 zu impfen. Dagegen wollen zum Beispiel Commerzbank und Helaba ihre Impfplätze nach „Schutzbedürfnis“ der Beschäftigten freigeben…

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(aus: Handelsblatt)