Betriebsbedingtes Kündigen allein „wegen Corona“ ist wohl kaum wirksam

Posted On 20. Juli 2020|

Es gibt noch kaum rechtskräftige Gerichts-Entscheidungen zu betriebsbedingten Kündigungen der vorigen 4 Monate. Doch erscheint es schwer vorstellbar, dass Arbeitgeber vor Gericht damit Erfolg haben, Mitarbeiter pauschal „aufgrund der Pandemie“ zu entlassen. In der Regel wollen Richter vom Arbeitgeber nachgewiesen haben, das vor der Entlassung der Abbau von Überstunden, das Nehmen von Urlaub, eine Beantragung von Kurzarbeit, Versetzung und Qualifikation dafür oder andere mildere Mittel für die betroffenen Arbeitnehmer ausgeschöpft wurden. Und da hapert es oft…

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(aus: dpa / Freie Presse)