Mit der Einführung des § 79a im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) im Juni 2021 ist die Diskussion um die datenschutzrechtliche Einordnung des Betriebsrates in den Unternehmen nochmals angekurbelt worden. Bereits die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hatte ab 2018 hier für weitere Unsicherheit zu einem Thema gesorgt, das trotz seiner betrieblichen Relevanz weder vom Gesetzgeber noch von der Rechtsprechung oder den Datenschutzbehörden verlässlich behandelt worden ist…
(aus: efarbeitsrecht.de)