Betriebsratswahlen: Fairen Ablauf sichern!

Posted On 23. März 2022|

Seit Anfang März und noch bis Ende Mai 2022 wählen die Beschäftigten wie alle 4 Jahre in deutschen Unternehmen ihre Betriebsräte. Dabei ist eine rechtmäßige Durchführung wesentlich. Bekannt ist, dass Arbeitgeber oder einzelne Vertreter die BR-Wahl nicht beeinflussen oder behindern dürfen – § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes belegt Zuwoderhandlungen mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe. Etwas überraschend: Völlig neutral müssen Arbeitgeber jedoch einer BAG-Entscheidung zu Folge freilich nicht sein – jedoch bezieht sich das nur auf „Meinungsäußerung“. Da Wahlvorstände zugleich auch Kandidaten sein können, ist auch von ihnen eine Beeinflussung der Wahl zumindest denkbar – die bei entsprechenden Anhaltspunkten gleichfalls untersucht und bei Zutreffen gleichfalls Konsequenzen haben sollte…

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(aus: efarbeitsrecht.de)