Betriebsübergang: „Zuordnung“ von Arbeitnehmern auch ohne Wirksamkeit der Versetzung nach BetrVG?

Posted On 2. Februar 2022|

Das Landesarbeitsgericht München (Beschluss vom 7. Dezember 2020, Aktenzeichen 4 TaBV 39/20) hat eine zweitinstanzliche Entscheidung zur Rolle des Betriebsrates bei Betriebsübergängen getroffen. Arbeitgeber können nur zunächst aufatmen: Die Zuordnung des Arbeitnehmers zum übergehenden Betrieb oder Betriebsteil ist nach Auffassung des LAG auch im Fall eines Verstoßes gegen § 99 BetrVG wirksam. Allerdings: Da der Betriebsrat erfolgreich eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat, wird das letzte Wort in dieser Sache das BAG haben – das Verfahren läuft also noch in die höchste Instanz…

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(aus: Expertenforum Arbeitsrecht / efarbeitsrecht.net)