Verkäufer im Internet dürfen für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal ein zusätzliches Entgelt erheben. Das gesetzliche Verbot greift beim Einschalten von Zahlungsdienstleistern nicht. Das entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen I ZR 203/19)…
(aus: dpa / AFP / Spiegel Wirtschaft)