Mit Hilfe der gesetzlichen Brücken-Teilzeit können Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern seit Januar 2019 ihre Arbeitszeit für bis zu 5 Jahre reduzieren, und dann in Vollzeit zurückkehren. In der Teilzeit-Phase können Sie dabei recht flexibel ihr eigenes Modell einer kürzeren Arbeitszeit vereinbaren. Arbeitgeber können nur ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen…
(aus: onlinemarketing.de)