Brückenteilzeit: Wenn Privates (zeitweise) Vorrang hat

Posted On 7. Mai 2019|

Mit Hilfe des gesetzlichen Anspruchs können deutsche Arbeitnehmer seit Anfang 2019 in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern ihre Arbeitszeit bis zu 5 Jahre lang reduzieren, und kehren anschließend automatisch wieder in die vorherige Arbeitszeit zurück. Sinnvoll ist, wenn die Betreffenden ihren Wunsch des Kürzertretens im Betrieb näher erklären – dann steigt das Verständnis bei Chefs und Teamkollegen. Und die Brückenteilzeit wird so nicht nur genehmigt, sondern ist bald möglicherweise auch ein gut angenommenes Modell in der Firma, das alle entlasten kann, für die private Verpflichtungen sich eine Zeit lang vor den Beruf schieben…

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(aus: Kölnische Rundschau / rundschau-online.de)