Bundesrat billigt verlängerte Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld

Posted On 14. März 2022|

Die coronabedingten Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld gelten bis zum 30. Juni 2022 fort: Am 11. März 2022 billigte der Bundesrat einen entsprechenden Bundestagsbeschluss. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz sofort in Kraft treten…

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(aus: der-betrieb-arbeitsrecht.de)