Unternehmen, die an der Börse notiert sind, müssen die Gehälter ihrer Spitzenmanager künftig deckeln. Der Bundestag beschloss am Donnerstag die zweite EU-Aktionärsrichtlinie, wonach die Unternehmen künftig verpflichtet sind, Obergrenzen für die Vorstandsvergütung festzulegen. Die Aktionäre können diese Obergrenze per Abstimmung auf der Hauptversammlung herabsetzen, wenn sie ihnen zu hoch ist…
(aus: dpa / Manager Magazin)