Bundestag: Sonderregeln zum Kurzarbeitsgeld werden fortgeführt

Posted On 18. Februar 2022|

Der Bundestag hat am 18.02.2022 den von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zum Kurzarbeitergeld (20/688) beschlossen. Demnach werden die Sonderregeln für die Kurzarbeit bis zum 30. Juni verlängert. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate zu verlängern. Auch die bestehenden Zugangserleichterungen für Kurzarbeit sowie die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit der Beschäftigten und die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen werden überden 31. März hinaus um 3 Monate verlängert…

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(aus: efarbeitsrecht.de)