Eigentlich ist die Installation der neuen Corona-Warn-App freiwillig für alle Bürger. Doch gilt das auch im Angestelltenverhältnis, wenn der Chef eine Nutzung der App wünscht? Und müssen Mitarbeiter ihren Arbeitgeber darüber informieren, wenn die App Alarm schlägt? Antworten auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen zur neuen Tracing-App…
(aus: Deutsche Handwerks-Zeitung)