Aufgrund der Coronavirus-Krise müssen viele Arbeitnehmer von zu Hause arbeiten. Ein anderer Arbeitsplatz steht aus Gründen des Infektionsschutzes nicht zur Verfügung. Arbeiten die Betroffenen nun ganz oder überwiegend daheim, sind die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer unbegrenzt abziehbar. Wenn die Mitarbeiter zum Beispiel nur 1 oder 2 von fünf Wochenarbeitstagen zu Hause arbeiten, können bis zu 1250 Euro Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Beides gilt für den Zeitraum während des Jahres, in dem die Beschäftigten tatsächlich nicht im Betrieb, sondern nur daheim arbeiten können…
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(aus: haufe.de)
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