Krisenbedingt können viele Unternehmen Mitarbeiter zurzeit nicht einsetzen, in anderen Bereichen fehlt Personal. Eine kurzfristige, erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung ist in diesen Fällen nach Einschätzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgrund einer Ausnahmeregelung möglich…
(aus: haufe.de)