Corona-Sonder-„Urlaub“: Nur schön in der Theorie

Posted On 11. Januar 2021|

Angesichts der hohen Covid-19-Infektionszahlen sind viele Eltern bereit, den Appellen der Bundesregierung nachzukommen – und ihre Kinder nicht in virenträchtigen Kindergärten oder Schulen betreuen bzw. unterrichten zu lassen, sondern sich zu Hause um sie zu kümmern. Ein Nebeneinander von Home-Office und Für-die-Kinder-da-Sein ist indes auf längere Zeit kaum möglich – davon können Familien ein Lied singen. Wenn nun Eltern deswegen ihre Arbeit zeitweise pausieren lassen wollen, stellt sich schnell die Frage: In welcher Form? Wer zahlt ohne Arbeitsleitung mein Gehalt? Die regulären 20 „Kinderkrankentage“ pro Jahr zusammengenommen bei Paaren und auch für Alleinerziehende sind angesichts der Hartnäckigkeit der Pandemie schnell verbraucht. Nun hat das Bundeskabinett vor Weihnachten das Manko erkannt und einen Anspruch auf „Corona-Sonderurlaub“ im § 56 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes geschaffen. Demnach haben nun Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen und die dadurch nicht arbeiten können und Verdienstausfall haben, einen Entschädigungs-Anspruch für maximal 10 Wochen pro Elternteil (20 Wochen auch für Alleinerziehende) – allerdings begrenzt auf 67 Prozent des vorigen Gehalts und bis maximal 2016 Euro monatlich. Neben den heftigen Einbußen besonders für Geringverdiener steht der Anspruch vor allem aber hinter einer kaum überwindbaren Hürde: Gezahlt wird nämlich nur, wenn es keine „zumutbare andere Betreuungs-Möglichkeit“ gibt. Und genau dies ist angesichts der immer noch irgendwie notgeöffneten Kitas und Schulen von den ohnehin belasteten Eltern kaum nachzuweisen. Warten auf ein Ausurteilen der Gerichte bleibt den Allermeisten nicht. Bleibt für die Eltern nur die Alternative: Entweder das stark höhere Risiko einer Corona-Infektion, wenn Kita oder Schule genutzt werden, um konzentriert weiter arbeiten und sicher volles Gehalt zu bekommen – oder das Riskieren eines Verdienstausfalls bei Zu-Hause-Betreuung ohne Arbeit…

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(aus: tagesschau.de)

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(aus: familie.de)