Wer haftet etwa, wenn sich Mitarbeiter im Betrieb mit Covid-19 anstecken? Die Sozialgerichte haben noch nicht abschließend dazu entschieden, wie die Rechtslage bei Corona-Infektionen am Arbeitsplatz aussieht. Jedenfalls: Werden infizierte Mitarbeiter nicht nach Hause geschickt oder werden von vornherein Sicherheitsabstände nicht vorgeschrieben und deren Einhaltung nicht überwacht, kommt ohnehin eine Haftung des Arbeitgebers wegen bedingtem Vorsatz in Betracht…
(aus: Spiegel Job & Karriere)