In Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes bejaht das Landesarbeitsgericht Düsseldorf unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis (LAG-Entscheidung vom 12. Januar 2021, Aktenzeichen: 3 Sa 800/20)…
(aus: haufe.de)