In diesem Jahr ändert sich wieder einiges im Arbeitsrecht: So kommt der Mindestlohn für Auszubildende, der Datenschutz wird für kleine Betriebe / Vereine (etwas) erleichtert, die Arbeitsunfähigkeits-Bescheiningung kann nun digital erbracht werden. In der Arbeitszeiterfassung müssen flexible Arbeitsmodelle mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Einklang gebracht werden – so etwa auch für die Nutzbarkeit von persönlichen Zeitkonten. Interne Untersuchungen gegen Rechtsverstöße in Unternehmen sollen erleichtert, Strafen bei kriminellem Vorgehen verschärft werden. Das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ soll Weiterbildungen von Beschäftigten finanziell stärker fördern. Betriebsrenten sollen entlastet werden, indem erst ab einem höheren Betrag Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung fällig werden…
(aus: Handelsblatt-Rechtsboard / blog.handelsblatt.com)