Nun liegen Entscheidungen von deutschen Arbeitsrichtern vor, dass Arbeitgeber direkt aus dem EuGH-Urteil abgeleitet die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten ausnahmslos dokumentieren müssen – nicht nur die „offiziellen“ Überstunden. Vertrauensarbeitszeit bleibt weiterhin möglich. Damit alle Mitarbeitende auch im Konfliktfall sämtliche Zeiten bezahlt bekommen, sollten sie selbst ihre Arbeitszeiten aufschreiben – tägliche Kalendereinträge reichen. Betriebsräte können mit einer passenden Vereinbarung unterstützen…
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