Die Deutsche Bank muss weiterhin nicht für Steuerschulden aus «Cum-Ex»-Aktiengeschäften der Hamburger Privatbank M.M.Warburg mithaften. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) wies die Berufung von Warburg am Mittwoch vollumfänglich zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte…
(aus: dpa / Zeit Online)