Deutsche Bank: Sozialgericht sieht Finanzberater-Modell kritisch

Posted On 16. Juni 2021|

Ihre rund 1300 selbstständigen Finanzberater sind eine wichtige Stütze für den Vertrieb der Deutschen Bank. Doch nun hat das Sozialgericht Frankfurt (Aktenzeichen S 18 BA 93/18) einen Ex-Berater als scheinselbstständig eingestuft, weil er eben nicht frei in seinen Entscheidungen sei, sondern abhängig von Aufträgen und Vorgaben der Bank. Damit wäre er arbeitnehmer-ähnlich – folglich müsste die Bank Sozialversicherungsbeiträge für ihn in erheblichem Umfang nachzahlen. Wenn das Urteil in den nächsten Instanzen bekräftigt wird und zum Muster wird, verteuert sich das gesamte Modell „freie Handelsvertreter“ für die Deutsche Bank, aber auch für andere Häuser und würde damit auf der Kippe stehen…

Hier lesen Sie mehr…

(aus: Handelsblatt)