Heimarbeiter sind weder Arbeitnehmer noch Selbstständige. Sie sind jedoch aufgrund wirtschaftlicher Abhängigkeit durch das Heimarbeitsgesetz (HAG) in vielen Aspekten Arbeitnehmern gleichgestellt und genießen besondere Schutzrechte. Jüngere Entscheidungen des BAG und aktuelle Diskussionen zeigen, dass das HAG im Zuge von neuen Beschäftigungsformen wie Clickworking und Homeoffice eine Renaissance erleben könnte…
(aus: haufe.de)