Das Bundesarbeitsgericht hatte über einen Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin auf eine Gutschrift auf ihrem Arbeitszeitkonto sowie über die Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zu befinden. Die Beschäftigte hatte geltend gemacht, dass Überstundenzuschläge bereits bei Überschreitung ihrer arbeitsvertraglichen Arbeitszeit anfallen müssten und nicht erst bei der Überschreitung der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten…
BAG-Entscheidung vom 28. Oktober 2021, Aktenzeichen: 8 AZR 370/20 (A)
(aus: haufe.de)