Die wenigsten Angestellten wissen ium Detail, was nach einer Kündigung zu tun ist. Diese Formalitäten müssen Sie fristgerecht erledigen: 1. Sich innerhalb der Kündigungsfrist (also bei noch bestehenden Arbeitsverhältnis) bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden; 2. mit Ablauf der Kündigungsfrist bei der Arbeitsagentur die Arbeitslosigkeit konkret mitteilen; 3. Arbeitslosengeld beantragen…
(aus: Handelsblatt)