Beschäftigte, die vor Jahresende aus dem Betrieb ausscheiden, haben Anspruch auf anteilige Bonuszahlung. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden. Eine Stichtagsklausel, die die Zahlung vom Verbleib zum Jahresende abhängig macht, erklärte das Gericht für unwirksam (LAG-Entscheidung vom 22. Oktober 2021, Aktenzeichen 9 Sa 19/21)…
(aus: haufe.de)