Der DBV stimmte in einer bis Ende Mai 2020 befristeten Regelung zu, dass Beschäftigte nach freiwilliger Erklärung und Zustimmung des Betriebsrates samstags bis 16 Uhr arbeiten können, um Familie, Kinderbetreuung und Arbeit besser zu vereinbaren, und auch um ein hohes Kundenvolumen etwa bei Beantragung von Hilfen bei Firmenkunden bewältigen zu können: https://www.dbv-gewerkschaft.info/wp-content/uploads/Duldung_freiwillige-Samstagsarbeit_Genobanken_250320.pdf
Abgestimmte Übereinkunft des DBV und des AVR Genobanken im Detail hier (ersetzt befristete Tarifregelung): https://www.dbv-gewerkschaft.info/wp-content/uploads/DBV-Schreiben_Duldung-Samstagsarbeit-abgestimmt.pdf