Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber wird durch eine behördliche Quarantäneanordnung nicht verdrängt. Ist der Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig, besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch bei gleichzeitiger Quarantäne fort, wie das Arbeitsgericht Aachen in einem am 27. Juli 2021 bekanntgegebenen Urteil entschied (Aktenzeichen: 1 Ca 3196/20). Denn umgekehrt sei die während einer Quarantäne gezahlte Verdienstausfallentschädigung nicht für arbeitsunfähig Kranke gedacht…
(aus: thorsten-blaufelder.de)