Entgelt-Fortzahlung? Die gibt es immer dann, wenn Arbeitszeit bei Erkrankung oder an einem Feiertag ausfällt. Dann muss der Arbeitgeber das Gehalt in dem Umfang (weiter)zahlen, wie an dem betreffenden Tag Arbeitzeit zu leisten gewesen wäre. Alle ArbeitnehmerInnen haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Fortzahlung. In unserer Broschüre klären wir die immer wieder auftretenden rechtlichen Unsicherheiten, und zeigen auch, wie in Sonderfällen zu handeln ist…