Einem Arbeitnehmer, der wegen seiner Behinderung seine Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, darf auch in der Probezeit nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Vielmehr müssen Arbeitgeber zunächst prüfen, ob eine anderweitige Beschäftigung möglich ist, entschied der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 10. Februar 2022, Aktenzeichen: C‑485/20)…
(aus: haufe.de)