„Fall Post“: Bei Entfristungen entscheidet der Chef nach Leistung

Posted On 18. Juni 2018|


Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen sind vor Kündigungen in der Regel gut geschützt. Bei der Entfristung von befristeten Verträgen hingegen zählt allein die subjektive Einschätzung des Arbeitgebers, die dieser noch nicht einmal begründen muss. Der Gesetzgeber hat diese Willkür nicht ausdrücklich verboten. Deshalb ist die Kritik an der Praxis der Deutschen Post rein sachlich unbegründet, wenn diese den Spielraum nutzt und im Grundsatz regelt, befristet Beschäftigten keinen Dauer-Arbeitsplatz zu geben, wenn diese mehr als 20 Tage binnen 2 Jahren krank waren…

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(aus: XING-Klartext)