Einerseits hat der Arbeitgeber ein Recht darauf und Interesse daran, genau zu wissen, wen er vor sich hat. Andererseits sind manche Themen so sensibel, dass die Frage danach das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzen kann. Das Fragerecht des Arbeitgebers befindet sich in diesem Spannungsfeld. Es muss eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers auf umfassende Information und den Interessen des Arbeitnehmers am Schutz des Persönlichkeitsrechts gefunden werden…
(aus: kanzlei-job.de)