Auf Fehlverhalten am Arbeitsplatz folgt oftmals eine fristlose Kündigung. Arbeitsgerichte müssen dann häufig klären, ob der Arbeitgeber nicht zunächst hätte abmahnen oder ordentlich kündigen müssen. Der Diebstahl von Weinflaschen, das Löschen von Arbeitsdateien vom Server des Arbeitgebers oder der Missbrauch von Kundendaten waren aus Sicht verschiedener Arbeitsgerichte bereits legitime Kündigungsgründe. Auch im vorliegenden Fall – als ein Kollegenstreit zu weit ging. Ein Arbeitnehmer erhielt die fristlose Kündigung, nachdem er einen Kollegen vorsätzlich auf der Toilette eingesperrt hatte. Das Arbeitsgericht Siegburg hat die Kündigung für rechtmäßig erklärt…
(aus: haufe.de)