Wenn ein Mitarbeiter Überstundenformulare bewusst falsch ausfüllt und Überstunden aufschreibt, die er nicht geleistet hat, ist das ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Das Einverständnis eines Vorgesetzten ändert daran nichts, entschied das Bundesarbeitsgericht BAG (Aktenzeichen 2 AZR 370/18)…
(aus: haufe.de)