Einzelverstöße, die jeweils alleine eine Kündigung nicht rechtfertigen, können nicht zu einem Gesamtverstoß von so erheblichem Ausmaß summiert werden, dass eine Abmahnung entbehrlich ist. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (Aktenzeichen 6 Sa 64/18)…
(aus: haufe.de)