Fristlose Kündigung wegen vieler „kleiner“ Einzelverstöße?

Posted On 26. Juli 2019|

Einzelverstöße, die jeweils alleine eine Kündigung nicht rechtfertigen, können nicht zu einem Gesamtverstoß von so erheblichem Ausmaß summiert werden, dass eine Abmahnung entbehrlich ist. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (Aktenzeichen 6 Sa 64/18)…

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(aus: haufe.de)