Das Landgericht Stuttgart (Entscheidung vom 15. Februar 2022, Aktenzeichen 34 O 98/21 KfH) hat entschieden: Die Volksbank in Welzheim durfte einem Kunden mit der Kündigung des Kontos drohen, weil dieser Kontoführungsgebühren zurückgefordert hatte. Das könnte Signalcharakter haben…
(aus: Frankfurter Allgemeine Zeitung)