Während ein Arbeitsgericht erstinstanzlich entschied, dass ein Arbeitgeber das Tragen einer Mund-Nasen-Maske am Arbeitsplatz anordnen darf, ist eine Pflicht zur Covid-19-Schutzimpfung wegen des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit „aktuell“ ausgeschlossen. Doch erwägen offenbar Arbeitgeber, wie sie dem Impfen weiter Vorschub leisten können – mit Hilfe von Vorteilen für Geimpfte. Diese könnten unter Umständen wieder maskenlos in den Betrieb zurückkehren, oder an Betriebsfesten teilnehmen, oder Prämien erhalten…
(aus: vangard.de)