Im Sparkassengesetz von Mecklenburg-Vorpommern ist die Offenlegung der Vorstandsbezüge festgeschrieben. Jetzt erklärt der Ostdeutsche Sparkassenverband freilich: Das sei gar nicht vorgesehen…
(aus: Nordkurier)
Im Sparkassengesetz von Mecklenburg-Vorpommern ist die Offenlegung der Vorstandsbezüge festgeschrieben. Jetzt erklärt der Ostdeutsche Sparkassenverband freilich: Das sei gar nicht vorgesehen…
(aus: Nordkurier)