Gericht sieht Cum-Ex-Deals als strafbar an

Posted On 5. Dezember 2019|

Durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte mit Aktiendividenden ist dem Staat ein Milliardenschaden entstanden. Die Tricks erfüllen dem Bonner Landgericht zufolge den Tatbestand der Steuerhinterziehung…

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(aus: dpa / Reuters / Spiegel Online)