Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Angestellten zusätzlich zum Entgelt steuer- und beitragsfreie Zuschüsse zur Gesundheitsförderung zu zahlen. Der Staat hob den Freibetrag für Leistungen zur Gesundheitsförderung jedes Arbeitnehmers zu Anfang 2020 auf 600 Euro jährlich an…
(aus: haufe.de)