In Zeiten der Corona-Krise sollen Betriebsratssitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz zulässig sein. Beschlüsse, die in einer solchen (Nicht-Präsenz-) Sitzung gefasst werden, sollen wirksam sein. So jetzt Arbeitsminister Hubertus Heil in einer offiziellen Erklärung. Ob die Gerichte dieser Auslegung folgen würden, ist freilich noch unklar…
(aus: bmas.de / Bundesministerium für Arbeit und Soziales)