Ein Arbeitsunfall setzt neben dem betrieblichen Bezug ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis voraus. Kann so ein Ereignis auch ein Streit mit dem Vorgesetzten sein? Das Bundessozialgericht hat dies grundsätzlich bejaht (Urteil vom 6. Mai 2021, Aktenzeichen: B 2 U 15/19 R)…
(aus: haufe.de)