Höchstalter für Betriebsrente diskriminiert Mütter nicht

Posted On 2. September 2019|

Eine Betriebsrente nur für Arbeitnehmer, die vor ihrem 50. Geburtstag in einem Unternehmen angefangen haben, stellt keine Diskriminierung von Frauen mit Kindern dar. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor, der am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht wurde. Eine solche Ausschlussregel treffe unabhängig vom Geschlecht alle, die erst später eingestellt wurden, heißt es darin. Die Verfassungsrichter sahen „keine Anhaltspunkte für eine mittelbare Diskriminierung von Frauen“. Zudem zeige die Statistik, dass die meisten Mütter zumindest in Teilzeit wieder arbeiten gingen, sobald ihre Kinder im Kita-Alter sind oder eingeschult wurden (Aktenzeichen 1 BvR 684/14)…

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(aus: dpa / Spiegel Online)